Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Pflegevermittlung aus der EU von Einrichtungsleitern, Pflegedienstleitungen und Verantwortlichen aus der Personalplanung.
Unsere FAQ zur Pflegevermittlung sind in verschiedene Kategorien unterteilt. Wenn Sie etwas Bestimmtes suchen, können Sie die Suchfunktion benutzen.
Jeder Bewerber bringt individuelle Kompetenzen, Stärken und Erfahrungen mit, die sich in verschiedenen Pflegesituationen als besonders wertvoll erweisen.
Unsere Mindestanforderung ist der Abschluss einer Ausbildung, die in Deutschland anerkennungsfähig ist. Diese umfasst in der Regel EU-weit mindestens 1,5 Jahre Praxisphasen innerhalb der Ausbildung. Viele unserer Pflegekräfte verfügen darüber hinaus über eine deutlich längere Berufserfahrung, fünf, zehn oder sogar mehr Jahre sind keine Seltenheit.
Ja, eine Unterkunft ist in der Regel notwendig. Ein Zimmer in Ihrer Einrichtung mit eigenem Bad reicht häufig aus, um den Einstieg in Deutschland zu erleichtern. Alternativ sind auch angemietete Wohngemeinschaften oder kleine Apartments eine gute Wahl.
Unsere Bewerber kommen aus verschiedenen Ländern der Europäischen Union. Novicare steht mit motivierten Pflegekräften aus EU‑Mitgliedstaaten in Kontakt, deren Ausbildungen in Deutschland anerkennungsfähig sind und die sich durch hohe Lernbereitschaft und Motivation auszeichnen.
Nein, es sind weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis notwendig. Dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist es Ihren neuen Mitarbeitern möglich, ohne aufwendige Genehmigungsverfahren in Deutschland zu arbeiten. Das spart viel Zeit und Aufwand, vor allem im Vergleich zur Beschäftigung von Pflegekräften aus Drittstaaten.
Bewerber haben eine in ihrem Heimatland staatlich anerkannte Pflegeausbildung abgeschlossen, deren Curriculum in Deutschland anerkennungsfähig ist. Viele bringen zusätzliche Spezialisierungen mit, etwa in der Intensivpflege, Geriatrie oder ambulanten Versorgung.
Ja, neben der allgemeinen Alten- und Krankenpflege haben wir regelmäßig Bewerber mit Schwerpunkten in der Intensivpflege, Onkologie, Pädiatrie oder im OP-Bereich. Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit, dann prüfen wir gezielt, ob ein passender Kandidat verfügbar ist.
Vor der Einreise durchlaufen alle Bewerber unser fachliches Vorbereitungsprogramm, das auf die Besonderheiten der deutschen Pflege ausgerichtet ist – inklusive Dokumentationspflichten, MDK-Anforderungen und der pflegerischen Praxis nach SGB XI.
Ja, wir vermitteln auch Pflegehelfer aus der Europäischen Union. Unsere Kandidaten bringen ihre individuellen Kompetenzen, Stärken und Berufserfahrungen mit, die in verschiedenen Pflegesituationen besonders wertvoll sind.
Die Höhe Ihres Invests variiert je nach Umfang der Vermittlung. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass unsere Provision im mittleren Marktsegment angesiedelt ist. Wir bieten einen umfangreichen Service und beschäftigen qualifizierte Mitarbeiter, die sich um die Zufriedenheit aller Beteiligten bemühen.
Die Vermittlungszeit hängt von der Auslastung unserer Sprachkurse ab. Unsere Vermittlungsprogramme finden ganzjährig statt und erstrecken sich in der Regel über mehrere Monate. Häufig können wir Anfragen direkt aus unserem Bewerberbestand abdecken, speziell in städtischen Regionen (+40 km Umkreis). Wenn mehrere Pflegefachkräfte gesucht werden, arbeiten wir mit Sprachkurs‑Kontingenten, sodass wir Sie bei der Stellenbesetzung bedarfsgerecht unterstützen können. In vielen Fällen dauert eine Vermittlung ab Ihrer Interessenbekundung rund vier bis sieben Monate, wobei Bewerber, die bereits alle Rahmenbedingungen erfüllen, oft schneller starten können.
Ihre Präferenzen sind uns wichtig, und Sie haben bei der Auswahl ein großes Mitspracherecht. Wir lernen alle Bewerber persönlich kennen und berücksichtigen sowohl Regionswünsche als auch Wünsche zur Zusammenarbeit mit Freunden oder Bekannten. Falls Bewerber sich während unserer Kurse anfreunden und gemeinsam arbeiten möchten, versuchen wir, dies ebenfalls zu ermöglichen. Auch wenn die Auswahl nicht immer zu 100 % wie gewünscht ablaufen kann, halten wir Sie stets auf dem Laufenden und beziehen Sie aktiv in die Auswahlprozesse ein.
Ja, viele unserer Bewerber verfügen über eine Fahrerlaubnis und bringen die notwendigen Voraussetzungen für die ambulante Pflege mit. Die Beschäftigung in der ambulanten Pflege ist somit grundsätzlich möglich.
Wir empfehlen jedoch, die Pflegekräfte in den ersten 12 Monaten in der stationären Pflege einzusetzen, um ihnen Zeit zu geben, sich in den deutschen Abläufen und der Sprache sicherer zu fühlen.
Ja, wir vermitteln regelmäßig mehrere Pflegekräfte parallel an dieselbe Einrichtung. Für größere Pflegegruppen oder Einrichtungen mit mehreren Standorten bieten wir Rahmenvereinbarungen mit Staffel-Vermittlung über mehrere Monate.
Ja, wir arbeiten mit Trägern und Pflegegruppen zusammen, die für mehrere Häuser gleichzeitig Personal aufbauen möchten. Sprechen Sie uns für ein individuelles Konzept an.
Die Anreise koordinieren wir gemeinsam mit der Pflegekraft. Bei der Anmeldung in Ihrer Gemeinde, der Beantragung der Steueridentifikationsnummer und der Eröffnung eines Kontos in Deutschland unterstützen wir aktiv.
In den seltenen Fällen, in denen ein Bewerber vor Einsatzbeginn absagt, kümmern wir uns umgehend um eine Nachbesetzung aus unserem aktiven Pool – ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Wir begleiten die Pflegekraft mindestens während der ersten sechs Monate aktiv – bei der Wohnsituation, der Behördenkommunikation, der Eingewöhnung ins Team und bei kulturellen Themen. Sie haben einen festen Ansprechpartner bei uns.
Wir koordinieren die Termine bei Bürgeramt, Finanzamt und Bank gemeinsam mit Ihrer neuen Pflegekraft. Auf Wunsch begleiten wir auch persönlich.
Vor Einsatzbeginn bereiten wir Ihr Team mit einem Onboarding-Workshop auf die Ankunft der neuen Kollegin oder des neuen Kollegen vor. Dieser umfasst kulturelle Hintergründe, Sprach-Tipps und konkrete Hinweise für die ersten Wochen.
Innerhalb der EU greift die Freizügigkeit auch für die Kernfamilie. Wir beraten und unterstützen bei der Familienzusammenführung – das erhöht erfahrungsgemäß die Bindung deutlich.
Die übliche Probezeit von sechs Monaten gilt auch für unsere vermittelten Pflegekräfte. In den ersten 90 Tagen führen wir gemeinsam mit Ihnen strukturierte Feedback-Gespräche, um eine erfolgreiche Eingewöhnung zu sichern.
Sollte die Zusammenarbeit nicht wie gewünscht verlaufen, sind wir jederzeit an Ihrer Seite. Bei schwerwiegenden Gründen bemühen wir uns gerne um eine alternative Lösung und um eine Nachbesetzung in Ihrer Einrichtung. Natürlich haben Sie als Arbeitgeber jederzeit das Recht, sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Eine zeitlich gebundene Beschäftigungspflicht besteht bei uns nicht.
Ihre Sicherheit basiert auf vier Säulen: einer transparenten Kalkulation ohne versteckte Kosten, der vollständigen rechtskonformen Betreuung des Anerkennungsverfahrens, einer fest definierten Mindest-Sprachstufe (B2) vor Einsatzbeginn und einem klar geregelten Nachbesetzungsprozess, falls die Zusammenarbeit unerwartet endet.
Novicare arbeitet ausschließlich innerhalb des rechtlichen Rahmens der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und der deutschen Anerkennungsverordnungen. Wir sind zertifiziert nach dem BAGAP-Siegel und arbeiten nach den Qualitätsstandards der seriösen Pflegevermittlung.
Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde – wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten den Prozess. Sollte eine Anerkennung trotz vollständiger Vorbereitung wider Erwarten verzögert oder abgelehnt werden, unterstützen wir bei der Klärung und sichern Ihre Investition durch unsere Nachbesetzungsgarantie ab.
Alle vermittelten Pflegekräfte erreichen vor Einsatzbeginn das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Das ist die Voraussetzung für die berufliche Anerkennung und für eine sichere Kommunikation mit Patienten, Angehörigen und Kollegen.
Die Sprachkurse sind Teil unseres Vermittlungspakets und werden über die Provision abgedeckt. Sie zahlen keine separaten Sprachkurs-Gebühren.
Der Hauptteil findet im Heimatland statt – die Pflegekräfte erreichen vor der Einreise mindestens B1. Der Feinschliff auf B2 erfolgt parallel zur Einarbeitung in Ihrer Einrichtung.
Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde – meist auf Basis der nachgewiesenen Ausbildungsinhalte. Wir bereiten sämtliche Unterlagen vor, begleiten den Antrag und stehen bei Rückfragen der Behörde in Kontakt.
In der Regel sechs bis zwölf Monate, abhängig vom Bundesland und der Auslastung der zuständigen Behörde. Während dieser Zeit kann die Pflegekraft bereits als Pflegehilfskraft in Ihrer Einrichtung tätig sein.
Die Pflegekräfte werden direkt bei Ihnen fest angestellt. Novicare ist Vermittler, nicht Arbeitgeber. Das schafft Bindung, ist rechtlich klar und finanziell wirtschaftlicher als Zeitarbeit.
Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag, der bei Ihnen angewendet wird (AVR, TVöD, Haustarif oder vergleichbar). Die EU-Pflegekräfte erhalten die gleiche Vergütung wie deutsche Kollegen auf vergleichbarer Position.
Unsere Vermittlungsprovision wird einmalig bei erfolgreicher Vermittlung fällig. Sie umfasst Sprachkurs, Anerkennungsverfahren, Onboarding und sechsmonatige Nachbetreuung. Eine genaue Kalkulation erstellen wir Ihnen nach einem persönlichen Erstgespräch.
Die Provision wird in der Regel als betriebliche Aufwendung in voller Höhe als Betriebsausgabe behandelt. Für die konkrete Bewertung in Ihrem Fall empfehlen wir Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.
Je nach Bundesland und Einrichtungstyp existieren Förderprogramme für Personalgewinnung und Integration. Wir geben Ihnen im Erstgespräch einen Überblick, welche Förderungen in Ihrem Fall in Frage kommen.
Wir empfehlen einen unbefristeten Arbeitsvertrag – das ist sowohl für die Bindung als auch rechtlich der saubere Weg. Eine Mindest-Beschäftigungsdauer gibt es nicht.
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