Häufig gestellte Fragen und Antworten

FAQ

Alle Fragen und Antworten rund um unser Angebot

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Häufig gestellte Fragen

Unsere FAQ sind in verschiedene Kategorien unterteilt. Wenn Sie etwas Bestimmtes suchen, können Sie die Suchfunktion benutzen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns über das untenstehende Formular eine Nachricht zukommen lassen.

Wie umfangreich ist die Berufserfahrung der Pflegekräfte?

Jeder Bewerber bringt seine individuellen Kompetenzen, Stärken und Erfahrungen mit, die sich in verschiedenen Pflegesituationen als besonders wertvoll erweisen.

Unsere Mindestanforderung ist der Abschluss einer Ausbildung, welche anerkennungsfähig in Deutschland ist, diese umfasst im Regelfall EU-übergreifend 1,5 Jahre Praxisphasen innerhalb der Ausbildung. Viele unserer Pflegekräfte verfügen darüber hinaus über eine deutlich längere Berufserfahrung: 5, 10 oder sogar mehr Jahre sind keine Seltenheit. Der vorbenannte Fall gilt für Pflegefachkräfte und Pflegehelfer bringen mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit.

Muss eine Unterkunft bereitgestellt werden?

Ja, eine Unterkunft ist in der Regel notwendig. Ein Zimmer in Ihrer Einrichtung mit eigenem Bad reicht oft aus, um den Einstieg in Deutschland zu erleichtern. Alternativ sind angemietete Wohngemeinschaften oder kleine Apartments ebenfalls eine gute Wahl.

Aus welcher Region kommen die Bewerber?

Wir stehen mit motivierten Pflegekräften aus verschiedenen Ländern innerhalb der Europäischen Union in Kontakt und verfügen über mehrjährige Erfahrung.

Benötigt der Bewerber ein Visum und eine Arbeitserlaubnis?

Nein, es sind weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis notwendig. Dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist es Ihren neuen Mitarbeitern möglich, ohne aufwendige Genehmigungsverfahren in Deutschland zu arbeiten. Das spart viel Zeit und Aufwand, vor allem im Vergleich zur Beschäftigung von Pflegekräften aus Drittstaaten.

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Vermitteln Sie auch Pflegehelfer?

Ja, wir vermitteln auch erfahrene Pflegehelfer.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Höhe Ihres Invests variieret je nach Umfang der Vermittlung. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass wir die Provision im mittleren Marktsegment angesiedelt haben. Wir bieten einen sehr umfangreichen Service und beschäftigen qualifizierte Mitarbeiter, die sich um die Zufriedenheit aller Beteiligten bemühen.

Wie schnell können Pflegekräfte vermittelt werden?

Die Vermittlungszeit hängt von der Auslastung unserer Sprachkurse ab. Einige Anfragen können wir direkt aus unserem Bewerberbestand abdecken, speziell in städtischen Regionen (+40 km Umkreis). Wenn mehrere Pflegefachkräfte gesucht werden, arbeiten wir mit Sprachkurs-Kontingenten, sodass wir Sie bei der Stellenbesetzung bedarfsgerecht unterstützen können.

Kann ich mir die Bewerber selbst aussuchen?

Ihre Präferenzen sind uns wichtig und Sie haben bei der Auswahl ein großes Mitspracherecht. Wir lernen alle Bewerber persönlich kennen und berücksichtigen Regionswünsche ebenso wie Wünsche zur Zusammenarbeit mit Freunden oder Bekannten. Falls Bewerber sich etwa während unserer Kurse anfreunden und gemeinsam arbeiten möchten, versuchen wir, dies ebenfalls zu ermöglichen. Auch wenn die Auswahl nicht immer zu 100 % wie gewünscht ablaufen kann, halten wir Sie stets auf dem Laufenden und beziehen Sie aktiv in die Auswahlprozesse ein.

Können die Bewerber in der ambulanten Pflege eingesetzt werden?

Ja, viele unserer Bewerber verfügen über eine Fahrerlaubnis und bringen die Voraussetzungen für die ambulante Pflege mit. Die Beschäftigung in der ambulanten Pflege ist somit möglich.

Wir empfehlen jedoch, die Pflegekräfte in den ersten 12 Monaten in der stationären Pflege einzusetzen, um ihnen Zeit zu geben, sich in den deutschen Abläufen und der Sprache sicherer zu fühlen.

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Was passiert bei Unzufriedenheit mit dem neuen Mitarbeiter?

Sollte die Zusammenarbeit nicht wie gewünscht verlaufen, sind wir an Ihrer Seite. Bei schwerwiegenden Gründen bemühen wir uns gerne um eine alternative Lösung und um die Nachbesetzung. Natürlich haben Sie als Arbeitgeber jederzeit das Recht, sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Eine zeitlich gebundene “Beschäftigungspflicht” gibt es bei uns nicht.

Welche Sicherheiten werden geboten?

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Garantie-Paket von Rückzahlungsstaffelung bis hin zur kostenfreien Nachbesetzung und stehen Ihnen in allen Situationen mit Rat und Tat zur Seite.

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Ihre Frage ist nicht aufgeführt?

Gerne nehmen wir uns persönlich die Zeit, um alle Ihre offenen Fragen zu beantworten.