WIssenswertes

Transparenz von der ersten Anfrage bis zur erfolgreichen Integration

Wir möchten, dass Sie unseren Prozess und unsere Vision einer modernen Personalplanung bis ins Detail verstehen. Hier bündeln wir für Sie alle wichtigen Informationen und wertvolle Impulse rund um unser Vermittlungskonzept, damit Sie von Anfang an genau wissen, wie wir gemeinsam neue Wege gehen.

Häufig gestellte Fragen

Unsere FAQ sind in verschiedene Kategorien unterteilt. Wenn Sie etwas Bestimmtes suchen, können Sie die Suchfunktion benutzen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns über das untenstehende Formular eine Nachricht zukommen lassen.

Wie umfangreich ist die Berufserfahrung der Pflegekräfte?

Jeder Bewerber bringt individuelle Kompetenzen, Stärken und Erfahrungen mit, die sich in verschiedenen Pflegesituationen als besonders wertvoll erweisen.

Unsere Mindestanforderung ist der Abschluss einer Ausbildung, die in Deutschland anerkennungsfähig ist. Diese umfasst in der Regel EU-weit mindestens 1,5 Jahre Praxisphasen innerhalb der Ausbildung. Viele unserer Pflegekräfte verfügen darüber hinaus über eine deutlich längere Berufserfahrung, fünf, zehn oder sogar mehr Jahre sind keine Seltenheit.

Muss eine Unterkunft bereitgestellt werden?

Ja, eine Unterkunft ist in der Regel notwendig. Ein Zimmer in Ihrer Einrichtung mit eigenem Bad reicht häufig aus, um den Einstieg in Deutschland zu erleichtern. Alternativ sind auch angemietete Wohngemeinschaften oder kleine Apartments eine gute Wahl.

Aus welcher Region kommen die Bewerber?

Unsere Bewerber kommen aus verschiedenen Ländern der Europäischen Union. Novicare steht mit motivierten Pflegekräften aus EU‑Mitgliedstaaten in Kontakt, deren Ausbildungen in Deutschland anerkennungsfähig sind und die sich durch hohe Lernbereitschaft und Motivation auszeichnen.

Benötigt der Bewerber ein Visum und eine Arbeitserlaubnis?

Nein, es sind weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis notwendig. Dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist es Ihren neuen Mitarbeitern möglich, ohne aufwendige Genehmigungsverfahren in Deutschland zu arbeiten. Das spart viel Zeit und Aufwand, vor allem im Vergleich zur Beschäftigung von Pflegekräften aus Drittstaaten.

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Vermitteln Sie auch Pflegehelfer?

Ja, wir vermitteln auch Pflegehelfer aus der Europäischen Union. Unsere Kandidaten bringen ihre individuellen Kompetenzen, Stärken und Berufserfahrungen mit, die in verschiedenen Pflegesituationen besonders wertvoll sind.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Höhe Ihres Invests variiert je nach Umfang der Vermittlung. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass unsere Provision im mittleren Marktsegment angesiedelt ist. Wir bieten einen umfangreichen Service und beschäftigen qualifizierte Mitarbeiter, die sich um die Zufriedenheit aller Beteiligten bemühen.

Wie schnell können Pflegekräfte vermittelt werden?

Die Vermittlungszeit hängt von der Auslastung unserer Sprachkurse ab. Unsere Vermittlungsprogramme finden ganzjährig statt und erstrecken sich in der Regel über mehrere Monate. Häufig können wir Anfragen direkt aus unserem Bewerberbestand abdecken, speziell in städtischen Regionen (+40 km Umkreis). Wenn mehrere Pflegefachkräfte gesucht werden, arbeiten wir mit Sprachkurs‑Kontingenten, sodass wir Sie bei der Stellenbesetzung bedarfsgerecht unterstützen können. In vielen Fällen dauert eine Vermittlung ab Ihrer Interessenbekundung rund vier bis sieben Monate, wobei Bewerber, die bereits alle Rahmenbedingungen erfüllen, oft schneller starten können.

Kann ich mir die Bewerber selbst aussuchen?

Ihre Präferenzen sind uns wichtig, und Sie haben bei der Auswahl ein großes Mitspracherecht. Wir lernen alle Bewerber persönlich kennen und berücksichtigen sowohl Regionswünsche als auch Wünsche zur Zusammenarbeit mit Freunden oder Bekannten. Falls Bewerber sich während unserer Kurse anfreunden und gemeinsam arbeiten möchten, versuchen wir, dies ebenfalls zu ermöglichen. Auch wenn die Auswahl nicht immer zu 100 % wie gewünscht ablaufen kann, halten wir Sie stets auf dem Laufenden und beziehen Sie aktiv in die Auswahlprozesse ein.

Können die Bewerber in der ambulanten Pflege eingesetzt werden?

Ja, viele unserer Bewerber verfügen über eine Fahrerlaubnis und bringen die notwendigen Voraussetzungen für die ambulante Pflege mit. Die Beschäftigung in der ambulanten Pflege ist somit grundsätzlich möglich.

Wir empfehlen jedoch, die Pflegekräfte in den ersten 12 Monaten in der stationären Pflege einzusetzen, um ihnen Zeit zu geben, sich in den deutschen Abläufen und der Sprache sicherer zu fühlen.

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Was passiert bei Unzufriedenheit mit dem neuen Mitarbeiter?

Sollte die Zusammenarbeit nicht wie gewünscht verlaufen, sind wir jederzeit an Ihrer Seite. Bei schwerwiegenden Gründen bemühen wir uns gerne um eine alternative Lösung und um eine Nachbesetzung in Ihrer Einrichtung. Natürlich haben Sie als Arbeitgeber jederzeit das Recht, sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Eine zeitlich gebundene Beschäftigungspflicht besteht bei uns nicht.

Welche Sicherheiten werden geboten?

Sollte die Zusammenarbeit nicht wie gewünscht verlaufen, sind wir jederzeit an Ihrer Seite. Bei schwerwiegenden Gründen bemühen wir uns gerne um eine alternative Lösung und um eine Nachbesetzung in Ihrer Einrichtung. Natürlich haben Sie als Arbeitgeber jederzeit das Recht, sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Eine zeitlich gebundene Beschäftigungspflicht besteht bei uns nicht.

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Bestehen noch weitere Fragen?

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